- Grundsatz
Grundsätzlich gilt, dass jede Person selbst für ihre Gesundheit verantwortlich ist und entscheidet, wie sie sich am besten schützt. Wie bereits vor der Pandemie gilt der Grundsatz “Wer krank ist, bleibt zu Hause” weiterhin.
2. Masken
Eine Maskenpflicht besteht im schulischen Kontext nicht mehr. Jede Person entscheidet selbst, ob sie eine Maske trägt. Dies gilt auch für die Schülerbeförderung.
3. Selbsttests
Eine Testpflicht besteht im schulischen Kontext nicht mehr. Von Seiten des Ministeriums für Bildung Kindertagesförderung wird bei Vorliegen von Erkältungssymptomen weiterhin die Testung in der Häuslichkeit empfohlen. Vor diesem Hintergrund werden die Schulen durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung sowie die Staatlichen Schulämter mit Selbsttests ausgestattet.
4. Kein Betreuungsverbot
Ein Betreuungsverbot bei Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 besteht nicht mehr